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Förderung zum Einbruchsschutz ist auch 2024 wieder möglich

Zuschuss Einbruchschutz Schleswig-Holstein 2024Die Sicherheit spielt auch 2024 eine entscheidende Rolle, wenn es um den Schutz unseres Zuhauses geht. Um Privatpersonen in Schleswig-Holstein dabei zu unterstützen, ihre Immobilien effektiv gegen Einbruch abzusichern, wurde einst das Förderprogramm „Zuschuss für Einbruchschutz“ ins Leben gerufen.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein informiert, dass es auch 2024 wieder möglich sei, Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu beantragen.

Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, die Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein sind. Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch bei Einliegerwohnungen besteht grundsätzlich keine Fördermöglichkeit.

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch. Dazu gehören unter anderem der Einbau geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik. Für den Erhalt der Förderung müssen die Gesamtinvestitionskosten mindestens 500 Euro betragen und die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Falls Sie Mieter sind, wird empfohlen, eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter abzuschließen. Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. bietet unterstützende Informationen dazu auf seiner Website an.

Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Zusätzlich wird ein weiterer Investitionsanteil von 1.001 Euro bis 10.000 Euro mit 15 % gefördert. Die maximale Förderung beträgt 10.000 Euro pro Objekt, und der Zuschuss kann bis zu 1.550 Euro betragen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme in einer Summe. Es ist möglich, den Zuschuss mit anderen Förderprogrammen der KfW und der IB.SH zu kombinieren.

Um von der Förderung profitieren zu können, muss der Zuschuss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden. Der Antrag auf Auszahlung muss bis zum 15.12.2024 gestellt werden, und eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Die geförderten Maßnahmen sind für 3 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.

Ausgezahlt werden kann nur, wenn die Umsetzung mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet.

Weitere Beratung zu der Förderung erhalten Sie bei Haus & Grund Ortsvereinen und dem Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V. sowie dem Fachbetrieb für Sicherheitstechnik in Ihrer Nähe.

Quelle Text: IB.SH


Stand der Informationen: 09.01.2024

Hinweis: Die Informationen wurden von uns nach besten Wissen und mit großer Sorgfalt erstellt. Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Diese Informationen stellen den Stand der Veröffentlichung auf unserer Webseite dar. Die Verfügbarkeit dieser Förderung sowie die Konditionen können sich ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, immer den aktuellen Stand auf der Webseite der IB.SH (Externer Link) abzufragen.

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